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    Die Vorab-Aufstellung fuer den Gast heisst jetzt Angebot - kein Wort "Rechnung" mehr auf dem Blatt.

    Warum Angebot und nicht Kostenvoranschlag oder Proforma (an den Quellen geprueft):

    • Kostenanschlag ist ein Begriff des Werkvertrags (§ 632 Abs. 3 BGB, § 649 BGB) - der Handwerker schuldet ein Werk. Ein Campingplatz vermietet, das passt nicht.
    • Proforma-Rechnung steht in keinem Gesetz (Zoll- und Exportbegriff) und traegt als Einziges das Wort "Rechnung".
    • Das Angebot ist § 145 BGB: gebunden ist man daran, "es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat" - deshalb steht unverbindlich drauf. Im Camping- und Hotelgeschaeft ist "unverbindliches Angebot" ohnehin der uebliche Begriff.

    Auf dem Blatt: Ueberschrift "Unverbindliches Angebot", "Angebot an:", "Angebotsnummer: 2026-A001", "Datum:" - das Wort Rechnung kommt nur noch im Pflichthinweis vor, der gerade sagt, dass es keine ist. Kein Steuersatz und kein Steuerbetrag (auch keine Beherbergungssteuer): nach UStAE 14c.1 genuegen Aussteller, Empfaenger, Leistung, Entgelt und gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer, damit § 14c greift - und nach § 14 Abs. 1 UStG ist die Bezeichnung des Dokuments dabei gleichgueltig. Ohne Steuerausweis kann das nicht passieren. Stattdessen: "Voraussichtlicher Gesamtbetrag" mit dem Hinweis, dass alle Steuern enthalten sind.

    Eigene Reihe 2026-A001, eigener Zaehler - die Rechnungsnummer wird nicht angefasst, die naechste Rechnung behaelt ihre Nummer. Selbst wenn der Zaehler verlorengeht, wird die naechste freie Nummer aus dem Ordner genommen.

    Eigener Unterordner Angebote neben den Rechnungen: der Rechnungsordner ist die Buchhaltung. Wegwerfen darf man sie trotzdem nicht - ein abgesandtes Angebot ist ein Handelsbrief (§ 257 HGB).

    Das Steuerjournal ueberspringt Angebote doppelt gesichert: ueber die Kenndaten und, falls die fehlen, ueber Dateiname und Unterordner.


    Rechnung-Campinghof.exe

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